Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.06.1983

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83   

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https://dejure.org/1983,636
BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83 (https://dejure.org/1983,636)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1983 - 2 StR 96/83 (https://dejure.org/1983,636)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1983 - 2 StR 96/83 (https://dejure.org/1983,636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verbindung von zwei Taten zu einer Einheit bei Planung einer neuen gleichartigen Tat vor Beendigung der früheren - Annahme einer fortgesetzten Handlung bei Ansehen der auf einander folgenden Einzelhandlungen als eine Handlung im natürlichen Sinne

  • rechtsportal.de

    StGB (1975) § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB Vor § 52

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 376
  • MDR 1984, 326
  • StV 1983, 414
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83
    Da der Betrug erst mit der Zahlung der zweiten Rate beendet war, könnten die Angeklagten bis zu diesem Zeitpunkt ihren Betrugsvorsatz auf spätere Handlungen erweitert haben, wodurch diese mit der vorhergehenden zu einer fortgesetzten Handlung verbunden sein könnte (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33).

    Eine Tat im Sinne einer fortgesetzten Handlung wird in solchen Fällen allerdings dann angenommen, wenn der Täter zu einem Zeitpunkt, zu dem die Ausführung verschiedener, aufeinanderfolgender Einzelhandlungen noch als eine Handlung im natürlichen Sinne anzusehen wäre, in Erweiterung seines bisherigen Vorsatzes eine bestimmte Einzelhandlung für einen späteren Zeitpunkt ins Auge faßt (vgl. BGHSt 19, 323, 325) [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64].

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83
    Da der Betrug erst mit der Zahlung der zweiten Rate beendet war, könnten die Angeklagten bis zu diesem Zeitpunkt ihren Betrugsvorsatz auf spätere Handlungen erweitert haben, wodurch diese mit der vorhergehenden zu einer fortgesetzten Handlung verbunden sein könnte (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33).

    Im Zweifel ist aber die Annahme von Tatmehrheit geboten (vgl. BGHSt 23, 33, 35).

  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Denn der bereits vor und dann wieder mit Abbruch des Versuchs, den Mundverkehr zu erzwingen, gefaßte bestimmte Entschluß zur Vergewaltigung faßt beide Akte zu einer Handlung zusammen (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH NJW 1984, 376).
  • BGH, 31.01.2017 - 2 StR 280/16

    Betrug (Verjährungsbeginn); Verjährungsunterbrechung (Unterbrechung durch

    Ihr Lauf beginnt mit der Erlangung des vom Tatvorsatz umfassten Vermögensvorteils (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 1983 - 2 StR 96/83, NJW 1984, 376; Fischer, StGB, 64. Aufl. § 78a Rn. 8a mwN).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Selbst wenn die Angeklagten die Falschabrechnungen des Folgequartals durch Eintragung nicht erbrachter ärztlicher Leistungen in den Behandlungsscheinen "ins Werk gesetzt" hätten, bevor die Abrechnung des abgelaufenen Quartals erstellt und der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht war, könnte dies einen Gesamtvorsatz nicht begründen (BGHSt 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 8, 16; BGH NJW 1984, 376).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

    Die bloße zeitliche Überschneidung mehrerer Straftaten, welche dadurch zustande kommt, daß die spätere Tat ins Werk gesetzt wird, ehe die vorangegangene beendet ist, begründet jedoch allein keinen Fortsetzungszusammenhang (BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 8 m.w. Nachw.; BGH, Urteile vom 2. August 1978 - 2 StR 202/78, vom 20. Juli 1983 - 2 StR 96/83 - und vom 1. Februar 1984 - 2 StR 410/83).
  • BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86

    Voraussetzungen für die Annahme einer einheitlichen fortgesetzten Handlung -

    Die auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage eines erweiterten Gesamtvorsatzes (vgl. BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH NJW 1984, 376) gestützten Ausführungen des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts stellen allein auf den rechtlichen Gesichtspunkt der Bestechlichkeit ab und übersehen dabei, daß der Angeklagte zumindest in den Fällen 2 bis 6 die Zahlungswilligkeit der Tatopfer durch psychischen Druck herbeigeführt hat.
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei

    Im angefochtenen Urteil ist insbesondere dargetan, daß die Angeklagte vor Beendigung des ersten Teilstücks der in Betracht kommenden Handlungsreihe (BGHSt 19, 323, 324 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; vgl. ferner BGHSt 23, 33, 34/35; BGH NJW 1984, 376) einen hinreichend konkretisierten Gesamtvorsatz faßte, Jürgen W., einem Großdealer, mit dem sie im Sommer 1981 ein Liebesverhältnis unterhielt, zu unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (es handelte sich um Haschisch, das aus Marokko stammte) Hilfe zu leisten.
  • OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87

    Kießling-Affäre - § 153 StGB, §§ 69 Abs. 3, 136a Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 StPO,

    Kann ein Gesamtvorsatz nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, sind mehrere selbständige Handlungen anzunehmen (BGHSt 23, 35 = NJW 1969, 2209; BGH, NJW 1984, 376).
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 399/90

    Festellungen zum Gesamtvorsatz bei sexuellen Missbrauch trotz Gewissensbissen

    Gerade bei der Vielzahl der Sexualkontakte liegt die Möglichkeit nahe, daß er mit einem Fehlschlagen seiner Bemühungen, die sexuellen Beziehungen zu Melanie abzubrechen, gerechnet und für diesen Fall vorgehabt hat, sie fortzusetzen (vgl. BGH StV 1983, 414).
  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84

    Strafbarkeit wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung der

    Der Mangel an Feststellungen würde auch nicht behoben, wenn es möglich wäre, die im Rahmen der rechtlichen Würdigung stehende Wendung, die Angeklagte habe ihren Vorsatz jeweils vor Vollendung des letzten Teilakts auf neue Begehungsformen ausgedehnt, ihrerseits als (nachgeholte) Feststellung zur inneren Tatseite zu werten: als eine solche Feststellung wäre sie im Blick auf die Vielzahl der Einzelfälle und die Unterschiedlichkeit der zwischen ihnen liegenden zeitlichen Abstände bei weitem zu unbestimmt, um eine taugliche Grundlage für die rechtliche Prüfung zu bieten, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Annahme eines "erweiterten" Gesamtvorsatzes (vgl. dazu BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35; BGH NJW 1984, 376) begründet erscheint.
  • BGH, 20.03.1986 - 4 StR 60/86

    Strafzumessung: Missachtung der Warnfunktion einer vorangegangenen Verurteilung

    Im übrigen läßt sich der Entschluß, eine weitere strafbare Handlung zu verüben, dann nicht als "Erweiterung" eines schon frührer gefaßten und verwirklichten Vorsatzes begreifen, wenn dem Täter nicht einmal bewußt ist, daß die von ihm begangene Tat, die er durch eine gleichwertige Handlung objektiv fortsetzt, noch nicht beendet ist (BGH NJW 1984, 376).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 149/86

    Voraussetzungen der fortgesetzten Tat

  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 311/83

    Hehlerei in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Diebstahl in Tateinheit mit

  • BGH, 24.09.1985 - 1 StR 429/85

    Verbindung mehrere Handlungen zu einer einzigen, fortgesetzten Tat durch

  • BGH, 16.07.1985 - 5 StR 383/85

    Schuldspruchänderung wegen rechtsirriger Anwendung der Grundsätze einer

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 414/83

    Verpflichtung des Tatrichters zur erschöpfenden Aufzählung aller

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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,11699
BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83 (https://dejure.org/1983,11699)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1983 - 2 StR 96/83 (https://dejure.org/1983,11699)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - 2 StR 96/83 (https://dejure.org/1983,11699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensermittlung bezüglich künftiger Vertragsentwicklung und der Höhe zufließender Gewinne

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83
    Wenn allerdings nach den Umständen des Falles von vornherein ernstlich damit zu rechnen gewesen war, daß die Automaten nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, und wenn dieses wirtschaftliche Risiko für die Aufsteller nicht durch eine besondere Vertragsgestaltung ausgeschlossen wurde, kann ein solcher Minderwert angenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1981 - 5 StR 414/80; vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 und 13. Juni 1978 - 3 StR 106/78; Beschluß vom 16. November 1979 - 3 StR 232/79; BGHSt 23, 300, 302; 22, 88; 21, 384, 385; 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]und 367, 373).
  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83
    Wenn allerdings nach den Umständen des Falles von vornherein ernstlich damit zu rechnen gewesen war, daß die Automaten nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, und wenn dieses wirtschaftliche Risiko für die Aufsteller nicht durch eine besondere Vertragsgestaltung ausgeschlossen wurde, kann ein solcher Minderwert angenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1981 - 5 StR 414/80; vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 und 13. Juni 1978 - 3 StR 106/78; Beschluß vom 16. November 1979 - 3 StR 232/79; BGHSt 23, 300, 302; 22, 88; 21, 384, 385; 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]und 367, 373).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83
    Wenn allerdings nach den Umständen des Falles von vornherein ernstlich damit zu rechnen gewesen war, daß die Automaten nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, und wenn dieses wirtschaftliche Risiko für die Aufsteller nicht durch eine besondere Vertragsgestaltung ausgeschlossen wurde, kann ein solcher Minderwert angenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1981 - 5 StR 414/80; vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 und 13. Juni 1978 - 3 StR 106/78; Beschluß vom 16. November 1979 - 3 StR 232/79; BGHSt 23, 300, 302; 22, 88; 21, 384, 385; 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]und 367, 373).
  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83
    Wenn allerdings nach den Umständen des Falles von vornherein ernstlich damit zu rechnen gewesen war, daß die Automaten nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, und wenn dieses wirtschaftliche Risiko für die Aufsteller nicht durch eine besondere Vertragsgestaltung ausgeschlossen wurde, kann ein solcher Minderwert angenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1981 - 5 StR 414/80; vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 und 13. Juni 1978 - 3 StR 106/78; Beschluß vom 16. November 1979 - 3 StR 232/79; BGHSt 23, 300, 302; 22, 88; 21, 384, 385; 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]und 367, 373).
  • BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80

    Falsche Verdächtigung durch den Hinweis auf einen Steuerschuldner - Festellung

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83
    Wenn allerdings nach den Umständen des Falles von vornherein ernstlich damit zu rechnen gewesen war, daß die Automaten nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, und wenn dieses wirtschaftliche Risiko für die Aufsteller nicht durch eine besondere Vertragsgestaltung ausgeschlossen wurde, kann ein solcher Minderwert angenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1981 - 5 StR 414/80; vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 und 13. Juni 1978 - 3 StR 106/78; Beschluß vom 16. November 1979 - 3 StR 232/79; BGHSt 23, 300, 302; 22, 88; 21, 384, 385; 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]und 367, 373).
  • BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79

    Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83
    Wenn allerdings nach den Umständen des Falles von vornherein ernstlich damit zu rechnen gewesen war, daß die Automaten nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, und wenn dieses wirtschaftliche Risiko für die Aufsteller nicht durch eine besondere Vertragsgestaltung ausgeschlossen wurde, kann ein solcher Minderwert angenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1981 - 5 StR 414/80; vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 und 13. Juni 1978 - 3 StR 106/78; Beschluß vom 16. November 1979 - 3 StR 232/79; BGHSt 23, 300, 302; 22, 88; 21, 384, 385; 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]und 367, 373).
  • BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79

    Reichweite des Begriffs Vermögensschaden in Bezug auf Gewinnerwartungen -

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83
    Wenn allerdings nach den Umständen des Falles von vornherein ernstlich damit zu rechnen gewesen war, daß die Automaten nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, und wenn dieses wirtschaftliche Risiko für die Aufsteller nicht durch eine besondere Vertragsgestaltung ausgeschlossen wurde, kann ein solcher Minderwert angenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1981 - 5 StR 414/80; vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 und 13. Juni 1978 - 3 StR 106/78; Beschluß vom 16. November 1979 - 3 StR 232/79; BGHSt 23, 300, 302; 22, 88; 21, 384, 385; 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]und 367, 373).
  • BGH, 07.04.1981 - 1 StR 28/81

    Voraussetzungen für die Begründung der Annahme bedingten Mordvorsatzes - Grenzen

    Auszug aus BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83
    Hiernach kannte der Angeklagte - jedenfalls nach den bisherigen Feststellungen - die Umstände nicht, die entscheidend dafür waren, daß die den Aufstellern vertraglich zustehenden Gegenleistungen nur einen geringen Wert hatten und daß die Vertragspartner durch den Abschluß dieser Verträge geschädigt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 1981 - 1 StR 28/81; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 15 Rdn. 69; Rudolphi in SK, StGB 3. Aufl. § 16 Rdn. 38).
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